Rechtliches
1. Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der baha-tools GmbH, Holzheimer Straße 8, 73037 Göppingen (nachstehend „Verkäuferin") betreffend Rechtsgeschäfte mit Kaufleuten im Sinne des HGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (gewerbliche Kunden) in jeglicher Form (nachfolgend „GK"), insbesondere auch über den Onlineshop mit dem darin gesondert enthaltenen Angebot für „gewerbliche Kunden". Abweichende Vorschriften der Kunden gelten nicht, es sei denn, die Verkäuferin hat dies schriftlich bestätigt. Individuelle Abreden zwischen der Verkäuferin und den Kunden haben stets Vorrang. Der Shop richtet sich ausschließlich an Unternehmen. Rechtsgeschäfte mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
2. Die Geschäftsbeziehungen zwischen der Verkäuferin und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung von UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen.
3. Die Vertragssprache ist deutsch.
4. Gerichtsstand ist Göppingen, soweit der Kunde Kaufmann ist oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Dasselbe gilt, wenn ein Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
1. Die Verkäuferin bietet den Kunden im Onlineshop neue und gebrauchte Waren zum Kauf an.
2. Beim Einkauf im Online-Shop kommt ein Kaufvertrag durch die Annahme der Bestellung des Kunden durch die Verkäuferin zustande. Die Bestellung stellt ein Angebot an die Verkäuferin zum Abschluss eines Kaufvertrages dar. Preisauszeichnungen im Online-Shop stellen kein Angebot im Rechtssinne dar. Der Kunde erhält nach Bestellung eine Bestellbestätigung per E-Mail, die keine Annahme des Angebotes darstellt. Ein Kaufvertrag kommt erst mit Versand der bestellten Ware und der Versandbestätigung zustande. Alternativ kann der Kunde telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief anfragen; die Verkäuferin unterbreitet daraufhin ein unverbindliches Angebot, auf das der Kunde eine verbindliche Bestellung abgeben kann.
3. Der Vertragstext kann nach der Bestellung nicht mehr eingesehen werden. Der Kunde wird gebeten, den Vertragstext zu speichern.
1. Bei Bestellungen über den Onlineshop gelten die dort angegebenen Preise inkl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
2. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten, die dem Kunden vor Abgabe der Bestellung bekannt gegeben werden.
3. Zahlungsmethoden: Vorkasse (Überweisung), auf Rechnung, per Nachnahme oder Kreditkarte. Bei Vorkasse ist spätestens 14 Kalendertage nach Bestellbestätigung zu zahlen, bei Rechnung spätestens 8 Kalendertage nach Rechnungsstellung, bei Nachnahme bei Anlieferung.
4. Bei Zahlungsverzug kann die Verkäuferin Schadensersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen verlangen und/oder vom Vertrag zurücktreten.
5. Die Verkäuferin stellt dem Kunden stets eine Rechnung aus.
1. Die bestellten Waren werden, sofern nicht abweichend vereinbart, an die vom Kunden angegebene Adresse aus dem Lager der Verkäuferin geliefert.
2. Am Lager vorhandene Ware wird innerhalb von 2 Werktagen nach Bestellbestätigung versendet (bei Vorkasse: nach Zahlungseingang). Angaben zur Lieferfrist sind unverbindlich, sofern kein verbindlicher Liefertermin zugesagt wurde.
3. Die Verkäuferin behält sich Teillieferungen vor, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft und dem Kunden zumutbar ist; hierdurch entstehende Mehrkosten werden nicht berechnet.
4. Bei Ausbleiben der Lieferung eines Vorlieferanten (Selbstbelieferungsvorbehalt) informiert die Verkäuferin den Kunden unverzüglich und erstattet bereits gezahlte Beträge. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Übergabe auf den Kunden über.
5. Bei Widerruf trägt der Kunde die Rücksendekosten, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der Sache 40 Euro nicht übersteigt (bzw. unter weiteren Voraussetzungen bei höherem Preis).
Die gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Forderungen aus dem Vertrag im Eigentum der Verkäuferin; bei juristischen Personen des öffentlichen Rechts auch darüber hinaus bis zum Ausgleich aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
1. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche von der Verkäuferin anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.
2. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur geltend machen, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
1. Dem Kunden stehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu; bei Kaufleuten gelten ergänzend §§ 377 ff. HGB.
2. Schäden durch unsachgemäße Handlungen des Kunden begründen keinen Gewährleistungsanspruch.
3. Mängel sind innerhalb von zwei Jahren (neue Sachen) bzw. einem Jahr (gebrauchte Sachen) zu rügen. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei arglistig verschwiegenen Mängeln, übernommenen Garantien, Körper-/Gesundheitsschäden oder Vorsatz/grober Fahrlässigkeit sowie bei Bauwerksmängeln.
4. Bei berechtigten, rechtzeitig geltend gemachten Mängeln ist die Verkäuferin zur Nacherfüllung berechtigt; schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
Bei offensichtlichen Transportschäden muss der Kunde dies sofort beim Spediteur reklamieren und unverzüglich die Verkäuferin informieren, damit diese Rechte gegenüber dem Spediteur wahren kann.
1. Außerhalb der Sach- und Rechtsmängelhaftung haftet die Verkäuferin unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit sowie bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Pflichten oder Kardinalpflichten, jeweils begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Für leicht fahrlässige Verletzung anderer Pflichten haftet sie nicht.
2. Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei übernommener Beschaffenheitsgarantie oder arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Ist die Haftung der Verkäuferin ausgeschlossen oder beschränkt, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
1. Der Kunde willigt ein, dass die zur Auftragsabwicklung erforderlichen personenbezogenen Daten von der Verkäuferin gespeichert werden, unter Beachtung von BDSG und TMG.
2. Der Kunde kann seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen; die Verkäuferin löscht die Daten dann unverzüglich (bei laufenden Bestellvorgängen nach deren Abschluss).
Belehrung über das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen: Ausschließlich Lieferung an Gewerbekunden. Widerrufsrecht damit ausgeschlossen.
1. Der Kunde kann telefonisch, per E-Mail, Fax oder Brief anfragen. Die Verkäuferin unterbreitet ein unverbindliches Angebot; nach verbindlicher Bestellung erhält der Kunde eine Auftragsbestätigung, mit der der Vertrag zustande kommt.
2. Im Online-Shop gibt der Kunde eine verbindliche Bestellung ab (Angebot). Der Kaufvertrag kommt durch die Auftragsbestätigung der Verkäuferin zustande. Der Kunde wird gebeten, den Vertragstext zu speichern.
1. Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ab Werk zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer, ausschließlich Verpackung, Zoll und Nebenkosten. Bei Kostensteigerungen ist die Verkäuferin berechtigt, die am Liefertag gültigen Preise zu berechnen (außer bei Lieferung innerhalb von 4 Monaten nach Vertragsschluss).
2. Die Preise verstehen sich zzgl. Versand- und Verpackungskosten.
3. Zahlungsmethoden wie unter A. § 2.3 beschrieben; bei Rechnung Fälligkeit 8 Kalendertage nach Rechnungsstellung.
4. Bei Onlineshop-Verträgen gelten vorrangig die dort genannten Zahlungskonditionen; Preise beziehen sich auf Packungseinheiten/Rollenlängen, bei Rollenanschnitten werden Schnittkosten gesondert mitgeteilt.
5. Die Verkäuferin stellt stets eine Rechnung aus.
6. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen; zudem ein pauschaler Mahnschadensersatz von 5,00 Euro je Mahnung, sofern kein geringerer Schaden nachgewiesen wird.
7. Wechsel oder Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen; Diskontspesen und Kosten trägt der Kunde, zahlbar innerhalb von 8 Tagen.
8. Bei nicht eingelösten Wechseln/Schecks kann die Verkäuferin sofortige Zahlung aller offenen Lieferforderungen verlangen.
9. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögenslage des Kunden kann die Verkäuferin Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung verlangen, andernfalls vom Vertrag zurücktreten und pauschalen Schadensersatz i. H. v. 10 % der Auftragssumme verlangen.
10. Zahlungen im Scheck-Wechselverfahren gelten erst nach Einlösung als endgültig; der erweiterte Eigentumsvorbehalt bleibt bis dahin bestehen.
Dem Kunden steht kein Zurückbehaltungsrecht zu; die Rechte nach § 320 BGB bleiben erhalten, solange die Verkäuferin ihren Nacherfüllungspflichten nicht nachgekommen ist.
1. Die Art der Verpackung steht im Ermessen der Verkäuferin; Verpackungen werden zu Selbstkosten berechnet.
2. Verpackungsmaterialien werden nur bei ausdrücklicher Vereinbarung zurückgenommen; ansonsten erfolgt Entsorgung gemäß Verpackungsverordnung.
3. Mehrwegverpackungen werden nur leihweise überlassen. Bei nicht fristgerechter Rückgabe (14 Tage) kann die Verkäuferin ab der 3. Woche eine Leihgebühr von 20 % des Anschaffungspreises pro Woche (max. den vollen Preis) verlangen.
1. Der Kunde hat die fertige Ware grundsätzlich abzuholen (Holschuld); geschieht dies nicht fristgerecht oder wünscht der Kunde Versand, kann die Verkäuferin auf Kosten des Kunden versenden.
2. Die Abnahme gilt mit Abholung bzw. Versendung als erfolgt.
3. Teillieferungen sind zulässig, sofern dem Kunden zumutbar; sie berechtigen nicht zur Zahlungszurückhaltung.
1. Mit Übergabe an Spediteur/Frachtführer, spätestens mit Verlassen des Hauses der Verkäuferin, geht die Gefahr auf den Kunden über.
2. Transportmittel und -weg liegen mangels Weisung im Ermessen der Verkäuferin, unter Ausschluss jeder Haftung.
Waren werden nur auf Wunsch des Kunden gegen Transportschäden versichert; die Verkäuferin berechnet die entstandenen Kosten, übernimmt aber keine Verantwortung für die Durchführung der Versendung.
1. Nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbarte Liefertermine sind unverbindlich. Die Lieferzeit beginnt erst, wenn alle Einzelheiten geklärt und der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nachgekommen ist.
2.–3. Bei Fixgeschäften oder verschuldetem Lieferverzug haftet die Verkäuferin nach den gesetzlichen Bestimmungen, begrenzt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, sofern kein Vorsatz vorliegt.
4. Andernfalls kann der Kunde bei verschuldetem Lieferverzug pro vollendeter Verzugswoche 2 % des Lieferwerts verlangen, max. 10 %.
5. Eine weitergehende Haftung für Lieferverzug ist ausgeschlossen; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.
6. Bei Annahmeverzug des Kunden kann die Verkäuferin Ersatz des entstandenen Schadens verlangen; die Gefahr geht mit Verzugseintritt auf den Kunden über.
7. Bei nicht zu vertretenden Lieferausfällen von Unterlieferanten oder höherer Gewalt informiert die Verkäuferin den Kunden und kann die Lieferung verschieben oder vom Vertrag zurücktreten.
1. Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zur vollständigen Tilgung aller Forderungen aus der Geschäftsbeziehung vor; bei öffentlich-rechtlichen Körperschaften auch darüber hinaus.
2. Bei Verarbeitung der Vorbehaltsware zu einer neuen Sache erfolgt dies für die Verkäuferin, die dadurch Eigentümerin bzw. Miteigentümerin wird (entsprechend §§ 947, 948 BGB bei Verbindung/Vermischung).
3. Bei Weiterveräußerung tritt der Kunde bereits jetzt die entstehenden Forderungen in Höhe des Werts der Vorbehaltsware an die Verkäuferin ab.
4. Beim Einbau als wesentlicher Bestandteil in ein Grundstück, Schiff o. Ä. eines Dritten tritt der Kunde entsprechende Vergütungsforderungen ab.
5. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang berechtigt; andere Verfügungen (Verpfändung, Sicherungsübereignung) sind unzulässig. Echtes Factoring ist nur unter bestimmten Voraussetzungen gestattet.
6. Die Verkäuferin ermächtigt den Kunden widerruflich zur Einziehung abgetretener Forderungen, solange dieser seinen Zahlungspflichten nachkommt.
7. Mit Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag erlöschen Weiterveräußerungsrecht und Einzugsermächtigung.
8. Übersteigt der Sicherheitenwert die Forderungen um mehr als 20 %, ist die Verkäuferin zur Freigabe nach Wahl verpflichtet.
Die Ausfuhr gelieferter Gegenstände in unverändertem Zustand ist ohne ausdrückliche Zustimmung der Verkäuferin unzulässig und berechtigt zum Schadensersatz. Für die Ausfuhr bestimmte Waren dürfen nicht an andere Abnehmer oder in andere Länder weitergeliefert werden.
1. Der Kunde hat die Ware unverzüglich zu untersuchen; offensichtliche Mängel sind innerhalb von 14 Tagen schriftlich zu rügen (§ 377 HGB bleibt bei beiderseitigen Handelsgeschäften unberührt). Bei Anlieferung erkennbare Mängel sind zudem gegenüber dem Transportunternehmen zu rügen.
2. Bei festgestellten Mängeln darf der Kunde bis zur Einigung über die Reklamation nicht über die Ware verfügen.
3. Der Kunde muss die beanstandete Ware oder Muster zur Prüfung zur Verfügung stellen; bei schuldhafter Verweigerung entfällt die Haftung.
4. Bei berechtigten Beanstandungen bestimmt die Verkäuferin die Art der Nacherfüllung; schlägt diese fehl, kann der Kunde mindern oder zurücktreten.
5. Über einen Sachmangelhaftungsfall ist die Verkäuferin unverzüglich zu informieren.
6. Mängelansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter Behandlung nach Gefahrübergang oder unsachgemäßen Instandsetzungen durch Kunde oder Dritte.
7. Aufwendungen für Nacherfüllung sind ausgeschlossen, soweit sie sich durch nachträgliche Verbringung der Ware an einen anderen Ort erhöhen.
8. Rückgriffsansprüche des Kunden bestehen nur im Rahmen gesetzlicher Mängelansprüche gegenüber seinem Abnehmer.
9. Bei Verbrauchsgüterkäufen ist die Verkäuferin entsprechend den gesetzlichen Vorgaben zur Rücknahme oder Minderung verpflichtet und ersetzt entsprechende Aufwendungen des Kunden.
10. Diese Verpflichtung ist ausgeschlossen bei Mängeln aufgrund fremder Werbeaussagen, eigener Garantien des Kunden oder unterlassener Rügen.
11. Anerkennung von Mängeln und Rügen bedürfen der Schriftform.
12. Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten, soweit das Gesetz nicht längere Fristen vorschreibt (§§ 438, 479, 634a, 202 BGB).
13. Für Schadensersatzansprüche gilt im Übrigen B. § 12.
1. Die Verkäuferin haftet unbeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit sowie nach dem Produkthaftungsgesetz; bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Arglist ihrer Organe/leitenden Angestellten haftet sie nach den gesetzlichen Bestimmungen, begrenzt auf den vorhersehbaren Schaden, soweit kein Vorsatz vorliegt. Im Rahmen abgegebener Beschaffenheits-/Haltbarkeitsgarantien haftet sie entsprechend.
2. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet die Verkäuferin nur für typische, vorhersehbare Schäden.
3. Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für deliktische Ansprüche und Folgeschäden wie Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn; dies gilt auch für persönliche Haftung von Mitarbeitern und Erfüllungsgehilfen.
4. Sonstige Schadensersatzansprüche verjähren ein Jahr ab Ablieferung, außer bei Körper-/Gesundheitsschäden oder Vorsatz/grober Fahrlässigkeit.
1. Die Verkäuferin kann bei unrichtigen Angaben des Kunden oder Zahlungseinstellung/Insolvenz vom Vertrag zurücktreten und Aufwendungen, Wertminderungen und Schäden pauschal mit 25 % des Auftragswerts in Rechnung stellen (bei Sonderanfertigungen den vollen Preis).
2. Bei Schadensersatzansprüchen wegen Pflichtverletzung oder Vertragsannullierung gilt eine Schadenspauschale von mindestens 25 % der Auftragssumme; dem Kunden bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
1. Die für die Vertragsabwicklung erforderlichen Daten werden EDV-gestützt gespeichert, gemäß Bundesdatenschutzgesetz und Teledienstdatengesetz.
2. Zur Kreditprüfung erfolgt ein Datenaustausch mit Kredit-Dienstleistungsunternehmen wie der SCHUFA.
3. Die Verkäuferin behält sich vor, Kundendaten zu Informations- und Werbezwecken zu nutzen bzw. weiterzugeben; Kunden können dem formlos widersprechen (an: baha-Tools GmbH, Holzheimer Straße 8, 73037 Göppingen, info@baha-tools.de).
4. Eine darüberhinausgehende Verwertung oder Weitergabe erfolgt nicht.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Eine unwirksame Bestimmung wird durch eine dem Sinn der übrigen Bestimmungen entsprechende ersetzt.